Ausbildung
Zur Ausbildung in einem handwerklichen Beruf, gehören die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen "überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen" (ÜLU) für den Auszubildenden. Seit 1968 führt die Kfz-Innung diese in ihren Räumen durch. Die ÜLU Schulungen sind kostenpflichtig und laufen über 2-4 Arbeitswochen pro Lehrjahr.
Themen der ÜLU
1. Lehrjahr
- G-K1/05 - Kfz-Werkstoffbearbeitung (1 Arbeitswoche)
- G-K2/05 - Grundlagen der Fahrzeugsystemtechnik I (1 Arbeitswoche)
- G-K3a/09 Messtechnische Grundlagen der Fahrzeugelektrik/-elektronik (eine Arbeitswoche)
- G-K3b/09 Messtechnische Grundlagen der Pneumatik und Hydraulik (eine Arbeitswoche)
Diese Lehrgänge müssen im 1. Lehrjahr bis zum 31.08. abgeschlossen sein.
2. Lehrjahr
- K1/97 - Grundlagen der elektrischen und elektronischen Fahrzeugsysteme
(Messtechnik II) (1 Arbeitswoche) - K2/97 - Motor-Management-Systeme (2 Arbeitswochen)
- K3/97 - Fahrwerks- und Bremsentechnik (1 Arbeitswoche)
3. Lehrjahr
- K4/05 - Fahrzeugsystemtechnik CAN-Bus Systeme (1 Arbeitswoche)
- K5/97 - Diagnose an Motormanagement-, Fahrwerk-, Komfort- u. Sicherheitselektronik-Systemen (1 Arbeitswoche)
Tipp: Für alle Innungsmitglieder gibt es auf die ÜLU´s Vergünstigungen
Wichtig für Ausbilder!
Hinweise zur Führung der Berichtshefte der Auszubildenden:
Musterexemplar Ausbildungsnachweis

