19. März 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DSA hat darüber informiert, dass aufgrund der folgenden Richtlinie eine erstmalige Kalibrierung des SP-Adapters durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes Kalibrierlabor vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrende Kalibrierungen alle 24 Monate erforderlich sind, sofern dieser im Rahmen der Sicherheitsprüfung neben der Verbauprüfung zusätzlich für die Bremswirkungsprüfung im Fahrversuch als Verzögerungsmessgerät (VZM) eingesetzt wird:
„Richtlinie für die Prüfung von Einrichtungen, die bei der Systemdatenprüfung und/oder der Prüfung über die elektronische Fahrzeugschnittstelle nach § 29 i.V.m. Anlage VIIIa StVZO als universelle Messgeräte genutzt werden, sowie von schreibenden Bremsmessgeräten nach Nr. 5 der Anlage VIIId der StVZO“
Bitte beachten Sie, dass die erstmalige Kalibrierung vor Inbetriebnahme des SP-Adapters und die wiederkehrenden Kalibrierungen NICHT erforderlich sind, sofern dieser im Rahmen der Sicherheitsprüfung weiterhin für die Verbauprüfung und die Bremswirkungsprüfung auf einem Bremsprüfstand verwendet wird.
Diese Änderung ist in dem beigefügten neuen Bestellformular der DSA (Stand 07.02.2019) bereits eingearbeitet. Bitte informieren Sie die anerkannten SP-Werkstätten, dass
Mit der DSA ist vereinbart, dass dieser Betrag für Bestellungen anfällt, die ab dem 15.03.2019 beim ZDK eingehen. Die Lieferzeit des SP-Adapters beträgt derzeit aufgrund einer Anpassung des Produktionsprozesses ca. 6 Wochen bis 8 Wochen.
Wir überlassen Ihnen anliegend das angepasste Bestellformular der DSA nebst der Datenschutzerklärung gemäß DSGVO zur Information der SP-Werkstätten.