
QM-System – Akkreditierung
Inzwischen hat die Sammelverordnung in welcher die Akkreditierung geregelt ist, die Hürde im Bundesrat genommen und schreibt nunmehr gesetzlich fest, dass beigestellte Prüfungen nur noch von Werkstätten durchgeführt werden dürfen, die eine Akkreditierung nach DIN ISO 17020 nachweisen können oder dem Bundesinnungsverband, der ein solches akkreditiertes System unter der Marke AÜK für das KfZ-Gewerbe aufgebaut hat, beigetreten sind.
Bis spätestens Mitte nächsten Jahres müssen unsere Betriebe alle Anforderungen nach DIN 17020 erfüllen um weiterhin Abgasuntersuchungen, Gasanlagenprüfungen und Sicherheitsprüfungen durchführen zu können. Hierfür müssen alle Betriebe in der zentralen Datenbank eingepflegt sein und dort die entsprechenden Dokumente des QM-Systems auch hinterlegt sein.
Wir als Innung müssen die Betriebe in das System einbinden. Die Zeit drängt! Wenn unsere Betriebe bis Mitte nächsten Jahres nicht eingebunden sind, fehlt diesen eine gesetzliche Anerkennungsvoraussetzung und die Betriebe können keine technischen Prüfungen mehr machen.
Die entsprechenden Formulare fügen wir bei.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass das in der Anlage beigefügte Schreiben des Landesverbandes des Kfz-Gewerbes Berlin e. V., lediglich noch einmal zur Information dient und nicht mehr die Betriebe betrifft, die bereits die erforderlichen Voraussetzungen bei uns erfüllt haben.