Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der deutschlandweit anhaltend hohen COVID-19-Infektionszahlen hat der Gemeinsame Bundesausschuss die zunächst bis zum 31.12.2020 befristete Möglichkeit für die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese um weitere 3 Monate bis zum 31.03.2021 verlängert.

Bei leichten Atemwegserkrankungen kann also auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch eine Krankschreibung für 7 Tage (mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere 7 Tage) erfolgen. Die Pressemitteilung des G-BA dazu mit einer ausführlicheren Begründung kann unter www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/915/ abgerufen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Viviane v. Aretin

Geschäftsführerin
Landesverband des Kfz-Gewerbes Berlin-Brandenburg e.V.