Wie bereits mitgeteilt, gibt es Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbständige. Dafür stehen knapp 2 Mrd. EUR zur Verfügung.
- Soloselbständige und Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten können bis zu 9.000 Euro beantragen
- Soloselbständige und Betriebe mit sechs und bis zu zehn Beschäftigten können bis zu 15.000 Euro beantragen
Die Anträge können ausschließlich online bei der IBB gestellt werden. Eine Registrierung im Kundenportal der IBB ist ausdrücklich nicht erforderlich.
Für die Antragstellung müssen keine Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen werden. Bitte halten Sie folgende Angaben bereit:
- Angaben zur Firma (Name, Straße, PLZ, Rechtsform)
- Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
- Steuer-ID
- Bankverbindung der Firma – IBAN Nummer
Bitte beachten Sie folgende Hinweise der IBB:
Der Berliner Senat hat beschlossen, die bisherige Programmkombination (aus Landes- und Bundesprogramm) in ein einheitliches Bundesprogramm zu überführen. Dazu wird eine „Antragspause“ ab Mittwoch, den 1. April 2020, 12 Uhr eingelegt. Alle bis 12 Uhr eingegangenen Anträge werden bearbeitet und ausgezahlt.
Alle Antragstellenden, die nach 12 Uhr eine Nummer in der Warteschlange der Corona Zuschüsse gezogen haben, können ab Montag, 6. April 2020, ca. 10 Uhr weiter im Bundesprogramm beantragen. Dafür stehen knapp 2 Mrd. EUR zur Verfügung. Die Details zum Bundesprogramm und die angepassten FAQ sollen zeitnah online auf der Webseite der IBB „Corona Zuschuss“ zu finden sein.