Gestern teilt die Berliner Finanzverwaltung mit, dass Steuerpflichtige, die wirtschaftlich von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind, in begründeten Ausnahmefällen ab sofort bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Erstattung der Sondervorauszahlung auf die Umsatzsteuer für das Jahr 2020 stellen können. Die Sondervorauszahlungen werden damit „auf null gestellt“; bereits gezahlte Beträge werden vom Finanzamt in voller Höhe erstattet.
Vorgehen: „Es erfolgt eine berichtigte Meldung zur Sondervorauszahlung (1/11) ggf. mit dem Wert 0,00 € – möglichst auf elektronischem Wege. Hierbei soll das Freitextfeld zur Begründung der wirtschaftlichen Ausnahmesituation im Unternehmen genutzt werden. Sollten darüber hinaus weitere Angaben für sinnvoll gehalten werden, kann dies auf dem Postweg erfolgen.“
Wenn Sie diesen Weg gehen wollen, dann kontaktieren Sie am besten ihren Steuerberater.