Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der gestrigen Bund-Länder-Konferenz ist die weitere Corona-Strategie bis zum Jahresende und das ab dem 01. Dezember 2020 geltende Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen worden.
Die mit den am 28.10.2020 getroffenen Maßnahmen erhoffte Trendwende des Infektionsgeschehens konnte im November nicht erreicht werden.
Ziel des Maßnahmenkatalogs ist die weitere Minderung persönlicher Kontakte, um eine deutliche Reduktion von Neuinfektionen zu erreichen und dauerhaft eine Überlastung des Gesundheitssystems abzuwenden.
Die wichtigsten Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz für Sie im Überblick.
Dabei ist zu beachten: Bei einer lokalen sehr niedrigen Inzidenz oder bei besonders extremen Infektionslagen kann es zu regionalen Abweichungen kommen.
- Die am 28.10.2020 beschlossenen Maßnahmen werden nicht aufgehoben.
- Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter den bereits bekannten Auflagen zur Hygiene, mit Einlassmanagement zu Zutrittsregelungen und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet. Bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern dürfen sich weiterhin nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche befinden. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass sich auf einer 800 Quadratmeter übersteigenden Fläche höchstens ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält. Die Tragepflicht von Mund-Nase-Bedeckung wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
- Für das Handwerk und andere Gewerbezweige soll es keine weiteren Einschränkungen geben. Die Arbeitgeber sind aufgefordert Schutz- und Hygieneregeln einzuhalten und das betriebliche Hygienekonzept zum Infektionsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen mit dem Ziel, nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden und Infektionsrisiken bei Kontakten zu minimieren.
- Zur weiteren Vermeidung von Kontakten sind Arbeitgeber weiterhin aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, das mobile Arbeiten im Home-Office unbürokratisch zu ermöglichen. Arbeitgeber sind gebeten dringend zu prüfen, ob Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office Lösungen vom 23.Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 geschlossen werden können.
Als Anlage überreichen wir Ihnen die aktuellen Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Die Umsetzung erfolgt durch die Länder eigenständig. Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen
Viviane v. Aretin
Geschäftsführerin