Der Landesverband informiert
Sehr geehrte Damen und Herren,
angesichts des aktuellen Zeitpunkts (Mitte Oktober) sollten Kfz-Unternehmen die anstehende Mehrwertsteuererhöhung zum 01.01.2021 auf dann wieder 19 % im Blick haben. Dies gilt vor allem schon jetzt für die Reifeneinlagerungen der anstehenden Reifenwechselsaison. Reifeneinlagerungen sind zeitlich begrenzte Dauerleistungen, bei denen für den anzuwendenden Mehrwertsteuersatz das Ende des Dauerleistungszeitraums maßgeblich ist. Dementsprechend ist die Reifeneinlagerung schon jetzt mit 19 % in Rechnung zu stellen, wenn deren voraussichtliches Ende nach dem 31.12.2020 liegt. Genaue Erläuterungen können Sie dem Rundschreiben und Anlagen entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Viviane v. Aretin
Geschäftsführerin