Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 158/2017 zur Wiedereinführung der obligatorischen Endrohrmessung an allen Kraftfahrzeugen (Otto, Diesel) ab dem 01.01.2018 wurde gleichzeitig die Einführung einer Überprüfung der Partikelanzahl an Dieselfahrzeugen (PN-Messung) zum 01.01.2021 verpflichtend vorgeschrieben.
Mit der nun vorliegenden Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 126 vom 03.08.2020 wird dieser Einsatztermin für eine PN-Messung in der aktuellen Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (AU-Richtlinie) aufgehoben.
Damit bleibt ein verbindlicher Einführungstermin für eine verpflichtende PN-Messung solange offen, bis alle notwendigen und umfangreichen Arbeitsschritte im Bereich der Gerätespezifikation, der Gerätezulassung und der Kalibrierung/Eichung beantwortet sind.