Sehr geehrte Damen und Herren, 

auch die in den allermeisten Kfz-Betrieben als Berufsgenossenschaft vertretene „Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)“ erleichtert die Möglichkeiten zur Stundung von Unfallversicherungsbeiträgen. 

Damit die Handwerksbetriebe infolge der Corona-Krise nicht zu starke Liquiditätseinbußen erleiden, sind schnelle und unbürokratische Hilfen notwendig. Vor diesem Hintergrund hat nun auch die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) angekündigt, die Stundung und Ratenzahlung von Unfallversicherungsbeiträgen für die ihr „angeschlossenen“ Betriebe zu erleichtern, die durch das Corona-Virus außergewöhnlich belastet sind. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage. 

Insoweit werden die Kfz-Betriebe in der letzten Aprilwoche von der für sie regelmäßig zuständigen BGHM den Beitragsbescheid zur Zahlung der Umlagebeiträge für die gesetzliche Unfallversicherung erhalten. Der Beitrag bezieht sich dabei stets auf das vorausgegangene Jahr. Allerdings fällt die Fälligkeit der Beiträge dieses Jahr auf den 15.05.2020 und damit im Zweifel in eine wirtschaftlich angespannte Lage. Wer als Unternehmer wirtschaftlich direkt oder indirekt betroffen ist (z.B. durch Erkrankung und Quarantäne oder aufgrund massiver Geschäftseinbußen) und dadurch in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder Liquiditätsprobleme bekommt, hat nun also die Möglichkeit, eine Zahlungserleichterung zu beantragen. 

Den vom Corona-Virus finanziell besonders belasteten Betrieben ist deshalb zu empfehlen, bei Bedarf eine entsprechende Stundung der Unfallversicherungsbeiträge bei ihrer Berufsgenossenschaft zu beantragen. Betroffene Betriebe erreichen die BGHM unter der Servicehotline: 0800 – 999 00 801 oder per E-Mail unter: service@bghm.de.