Sehr geehrte Damen und Herren, 

seit 19. Februar 2020 gilt die überarbeitete Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus). Es können nun auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge gefördert werden. Die neue Umweltbonusregelung ist bis Ende 2025 befristet. 

Die Richtlinie enthält einige Änderungen und Neuerungen im Vergleich zu der vorherigen Fassung. Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche: 

  • Höhe und Staffelung der Fördersummen 
  • Fahrzeuge sind förderfähig bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro bzw. 65.000 Euro (BAFA-Listenpreis) 
  • Aufnahme der Förderung von jungen Gebrauchten 
  • Übergangsregelung zwischen dem 5. November 2019 und dem 18. Februar 2020 - rückwirkende Zahlung des erhöhten Umweltbonus möglich 
  • Antragstellung erst nach erfolgter Zulassung des E-Fahrzeugs. 

Wie gewohnt ist der Bundesanteil des Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen. Weitere Informationen zum neu gestalteten Umweltbonus sind unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html zu finden. 

Um den Mitgliedsbetrieben einen schnellen Überblick über die neuen Regelungen zu geben, erarbeitet der ZDK verschiedene Merkblätter zu diesem Thema.  Sie werden so gestaltet, dass diese auch an Kunden ausgehändigt werden können.