Betriebsunterbrechungsversicherung
Am weitesten im Handwerk verbreitet ist die sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung, die Erlöseinbußen infolge einer Betriebsunterbrechung auffängt. Diese Versicherung bietet aber nur eine Schutz gegen Feuer, Überschwemmungen oder auch Maschinenausfälle. Erkrankungen durch Viren, Seuchen und Ähnlichem oder behördlich angeordnete Schließungen deckt dieser Versicherungstyp nicht ab.
Allgefahrenversicherung
Eine Sonderform der Betriebsunterbrechungsversicherung, die die Unternehmen in der jetzigen Situation helfen könne, ist die sogenannte Allgefahrenversicherung oder All-Risk-Versicherung. Hier könnte tatsächlich für Betriebsunterbrechung durch Krankheiten Versicherungsschutz bestehen. Ob der Schutz greift, komme allerdings auch darauf an, welche Ausschlüsse in der konkreten Police aufgeführt sind.
Wer eine Allgefahrenversicherung abgeschlossen hat, dem wird empfohlen die Liste der Ausschlüsse durchzugehen. Wenn dort keine Ausschlüsse wie höhere Gewalt, Pandemien oder Viren auftauchen, sollte man seinen Versicherungsmakler oder Versicherer kontaktieren.