hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Bundesregierung am 15.06.2023 im Verkehrsblatt ( Nr.73/2023 vom 08.05.2023 Verkehrsblatt Nr.11/2023) bekannt gemacht hat, dass die PN Messung bei der Abgasuntersuchung für Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor ab der Emissionsklasse „Euro 6/VI“ zum 01.07.2023 verpflichtend durchzuführen ist.

Folgende Punkte der Verkehrsblattverlautbarung sind für die AU-Werkstätten relevant:

  1. Ab dem 01.07.2023 ist anstatt der bisherigen Trübungsmessung ab der Emissionsklasse Euro 6/VI (PKW, Nutzfahrzeuge) verpflichtend eine PN- Messung durchzuführen. Um die PN- Messung durchführen zu können, ist der Geräteleitfaden 6 und ein zugelassenes und kalibriertes PN- Messgerät erforderlich.
    Eine Bestellung ist nicht ausreichend.
  2. Dieselfahrzeuge der Emissionsklasse bis Euro 5/V werden weiterhin mit der Trübungsmessung geprüft.
  3. AU Betriebe die uns bis zum 01.07.2023 kein PN- Messgerät nachgewiesen haben, dürfen nur Dieselfahrzeuge bis Euro 5/V prüfen. Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor werden weiterhin mit dem Viergastester geprüft.
  4. In den nächsten Tagen steht für aük- plus ein Update zur Verfügung, bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise auf der Startseite von aük-plus. 

Für evtl. Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
AU Abteilung Berlin