Damit Sie auch an die richtige Stelle die Antragsschrift mit den erforderlichen Unterlagen schicken, möchten wir Ihnen kurz den Unterschied zwischen der Schieds- und der Schlichtungsstelle darlegen.

Die Schiedsstelle ist zuständig für Streitigkeiten zwischen Kunden und den der Innung angeschlossenen Werkstätten über vorgenommene Reparaturleistungen.

Die Schlichtungsstelle ist zuständig für Streitigkeiten aus Kaufverträgen zwischen Käufern und den der Innung angeschlossenen Gebrauchtwagenhändlern.

Schiedsstelle

Seit mehr als drei Jahrzehnten schlichtet die Schiedsstelle zwischen dem Kunden und der Werkstatt. Ein "aufeinander zugehen" beider Parteien wird dabei angestrebt, um die Streitigkeiten gütlich beizulegen. Jährlich wenden sich viele Autobesitzer an diese für sie kostenlose Institution. Die Mitglieder der Schiedskommission sind, bis auf die Geschäftsstelle, alle ehrenamtlich tätig. Die Schiedskommission besteht aus der Geschäftsstelle, zwei zum Richteramt befähigten Vorsitzenden und 12 Sachverständigen. Die Sachverständigen sind Vertreter des ADAC, der DEKRA, der DAT, führen selbständig ein Ingenieurbüro für Kfz-Technik oder vertreten die Kraftfahrzeuginnung als Kfz-Meister.

Wann wenden Sie sich an die Schiedsstelle?

  • Wenn Ihnen die Rechnung zu hoch erscheint,
  • die Notwendigkeit der Reparatur angezweifelt wird oder
  • Sie der Meinung sind, dass die Werkstattarbeiten nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

Was kann die Schiedsstelle für Sie überprüfen?

Ihre Beanstandung muss in eine der drei folgenden Fragen (Überprüfungsmöglichkeiten) einzuordnen sein:

  • Bestand eine Notwendigkeit für die Durchführung der Arbeiten?
  • Wurden die Werkstattleistungen ordnungsgemäß durchgeführt?
  • Wurden die Arbeiten angemessen in Rechnung gestellt?

Welche Voraussetzungen müssen für einen Schiedsantrag erfüllt werden?

  • Die Werkstatt, bei der die Reparatur durchgeführt wurde, muss ein Mitglied der Kfz-Innung Berlin sein.
  • Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Rechnungslegung gestellt werden.
  • Das Nutzungsgewicht von 3,5 t des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden.
  • Diese Streitigkeit darf nicht bei Gericht anhängig sein. 
Schiedsstelle
Janina Schindler

Tipps für den Werkstatt-Kunden

Möchten Sie Unstimmigkeiten mit Ihrer Werkstatt oder gar den Gang zur Schiedsstelle vermeiden ?

Dann beachten Sie bitte folgende Tipps:

  • Gehen Sie zu einem anerkannten Kfz-Meisterbetrieb. Sie erkennen ihn am weiß/blauen Meisterschild mit der Aufschrift "Meisterbetrieb der Kfz-Innung".
  • Sprechen Sie Termine vorher telefonisch mit Ihrem Kundendienstberater ab.
  • Erläutern Sie die tatsächlichen oder vermuteten Mängel direkt am Fahrzeug. Noch besser ist eine schriftliche Mängelliste.
  • Wenn Ihnen im Gespräch mit dem Kundendienstberater etwas unklar bleiben sollte, fragen Sie ohne Scheu, bis alles geklärt ist.
  • Erteilen Sie einen klaren, schriftlichen Auftrag und lassen Sie sich die Auftragsbestätigung aushändigen.
  • Fragen Sie vorher nach den voraussichtlichen Kosten.
  • Hinterlegen Sie Ihre Telefonnummer, damit der Kundendienstberater Sie erreichen kann, falls doch noch Rückfragen erforderlich sind.
  • Setzen Sie für eventuelle Zusatzarbeiten eine Preisgrenze fest.
  • Sprechen Sie bei Reklamationen offen mit Ihrer Werkstatt. Können Sie auf diesem Wege die Umstimmigkeiten nicht bereinigen, gehen Sie zur Schiedsstelle.
  • Sprechen Sie mit Ihrer Werkstatt den Fertigstellungstermin ab.
  • Halten Sie die regelmäßigen Wartungstermine für Ihren Wagen ein. Beachten Sie die Hinweise in der Bedienungsanleitung.
  • Lassen Sie keine Wertgegenstände im Fahrzeug liegen.

Schlichtungsstelle

 Seit mehr als drei Jahrzehnten schlichtet die Schlichtungsstelle zwischen dem Kunden und dem Gebrauchtwagenverkäufer. Ein "aufeinander zugehen" beider Parteien wird dabei angestrebt, um die Streitigkeiten gütlich beizulegen. Jährlich wenden sich viele Autobesitzer an diese für sie kostenlose Institution. Die Mitglieder der Schlichtungsstellenkommission sind, bis auf die Geschäftsstelle, alle ehrenamtlich tätig. Die Schlichtungsstellenkommission besteht aus der Geschäftsstelle, zwei zum Richteramt befähigten Vorsitzenden und 12 Sachverständigen. Die Sachverständigen sind Vertreter des ADAC, der DEKRA, der DAT, führen selbständig ein Ingenieurbüro für Kfz-Technik oder vertreten die Kraftfahrzeuginnung als Kfz-Meister.

Wann wenden Sie sich an die Schlichtungs­stelle?

  • Wenn nach Abschluss des Kaufvertrages und Übernahme des Fahrzeuges Mängel auftreten bzw. zugesicherte Eigenschaften beim Kauf nicht vorhanden sind.

Was kann die Schlichtungs­stelle für Sie überprüfen?

  • Liegen Mängel vor, die sich nach Übernahme des Fahrzeugs eingestellt haben?
  • Sind beim Kauf ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften nicht vorhanden?

Welche Voraussetzungen müssen für einen Schlichtungs­stellen­antrag erfüllt werden?

  • Der Gebrauchtwagenverkäufer muss ein Mitglied der Kfz-Innung sein.
  • Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, soweit es sich um Garantieansprüche handelt, spätestens acht Tage seit Ablauf der Garantiefrist (1-Jahresgarantie) in allen anderen Fällen spätestens vor Ablauf von dreizehn Monaten seit Übergabe des Kraftfahrzeuges erfolgen.
  • Das Nutzungsgewicht von 3,5 t des Fahrzeuges darf nicht überschritten werden.
  • Die Streitigkeit darf nicht bei Gericht anhängig sein.
Schiedsstelle
Janina Schindler

Tipps für den Gebrauchtwagenkauf

Gebrauchte Fahrzeuge liegen nach wir vor im Trend. Sie sollten jedoch bedenken, dass man "Gebrauchtwagen mit Qualität und Sicherheit" nur im Kfz-Meisterbetrieb kaufen kann. Als zusätzlicher Service wird Ihnen im Meisterbetrieb der Kfz-Innung eine Gebrauchtwagen-Garantie angeboten.

Gebrauchtwagen kauft man risikolos im Meisterbetrieb der Kfz-Innung

Wer dennoch von privat kaufen möchte, sollte die folgenden Tipps der Kfz-Experten beherzigen:

  • Nehmen Sie eine weitere Person mit, die (möglichst) etwas von Fahrzeugen versteht, denn: Vier Augen sehen mehr als zwei.
  • Kaufen Sie ein Fahrzeug niemals ohne schriftlichen Kaufvertrag. In diesem sollten Sie auch den effektiven Kilometerstand bzw. gefahrene Kilometer festhalten.
  • Die Plakette für die Hauptuntersuchung sollte noch für ein gutes Jahr gültig sein. Beachten Sie aber, dass im Rahmen dieser Überprüfung nur die Verkehrssicherheit getestet wird, nicht aber Kupplung, Getriebe, Motor.
  • Ist der Wagen mit einem Katalysator ausgestattet? Sind Airbag und Antiblockiersystem vorhanden?
  • Überprüfen Sie bei einer Probefahrt den Geradeauslauf: Beim Fahren die Hände vom Lenkrad nehmen. Bricht der Wagen nach wenigen Metern nach irgendeiner Seite aus, dann stimmt etwas mit der Lenkung oder dem Sturz nicht.
  • Flattert oder vibriert das Lenkrad, dann haben die Räder eine Unwucht. Eventuelle ungleiche Abnutzung deutet auf einen Spurschaden hin.
  • Überprüfen Sie die Profiltiefe der Reifen! Vier Millimeter sollten noch vorhanden sein. Hat das Fahrzeug ein Reserverad?
  • Ein stark abgegriffenes Lenkrad, Schalthebel und ein abgewetzter Fahrersitz deuten auf eine hohe Kilometerleistung hin.
  • Lassen Sie den Motor im Leerlauf laufen, um eventuelle Geräusche im Getriebe oder Motor feststellen zu können.
  • Hände weg von einem Fahrzeug, aus dessen Auspuff bläuliche Wolken entweichen - ein Zeichen für die Verbrennung von Öl. Weißer Rauch weist auf Wasserdampf hin - die Zylinderkopfdichtung ist möglicherweise defekt.
  • Wie sieht der Motorraum aus? Ist der Motorblock sauber? Doch hier ist Vorsicht geboten: oftmals wurde der Motorblock nur gesäubert, um Ölspuren zu beseitigen, die auf mögliche Ölverluste hinweisen.
  • Lässt sich das Getriebe reibungslos schalten?
  • Funktionieren Warnblinkanlage, Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer, Front- und Heckscheibenwischer sowie Scheibenwischanlage, Innbeleuchtung und Gebläse?
  • Sind die Stoßdämpfer in Ordnung?
  • Hat der Rostfraß bereits großen Schaden angerichtet? Schauen Sie beispielsweise in die Radkästen und unter die Fußmatten? Ist der Wagen neu gespritzt?
    Hatte er einen Unfall? Lassen Sie sich Unfallfreiheit im Kaufvertrag zusichern.
  • Sind die Batteriepole sauber oder angefressen?
  • Wann wurde die letzte Inspektion durchgeführt und was wurde gemacht?
  • Lassen Sie sich beim Fahrzeugkauf sämtliche Autoschlüssel geben!