Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB.

Er verändert sich zum 01.01. und 01.07. eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 22.12.2023 beträgt 4,50 %. Er ist damit seitdem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 01.07.2023 um 0,50 Prozentpunkte gestiegen (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2023 hat 4,00 % betragen).

Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 01.01.2024 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 3,62 % (zuvor 3,12 %).

 

Die aktuellen Zinssätze seit dem 01.01.2024 lauten demnach wie folgt:

  • Basiszinssatz: 3,62 %
  • Allgemeine Verzugszinssatz, wenn ein Verbraucher Schuldner ist (§ 288 Abs. 1 BGB): 8,62 %
  • Verzugszinssatz, insbesondere unter Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB): 12,62 %