Zur Ausbildung in einem handwerklichen Beruf gehören die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (ÜLU) für den Auszubildenden. Seit 1968 führt die Kfz-Innung diese im Haus des Kfz-Gewerbes und seit 2004 auch in der dazugehörigen Fachschule in Bernau durch. Die ÜLU Schulungen sind kostenpflichtig und laufen über 2 - 4 Arbeitswochen pro Lehrjahr.
1. Lehrjahr
- G-K1/15 - Reparaturtechnik 1 - Kfz-Elektrik (1 Arbeitswoche)
- G-K2/15 - Reparaturtechnik 2 - Kfz-Mechatronik (1 Arbeitswoche)
- G-K3/15 - Reparaturtechnik 3 - Service u. Wartung (1 Arbeitswoche)
- G-K4/15 - Reparaturtechnik 4 - Kfz-Instandsetzung (1 Arbeitswoche)
Diese Lehrgänge müssen im 1. Lehrjahr bis zum 31.08. abgeschlossen sein.
2. Lehrjahr
- K1/15 - Diagnosetechnik 1 – Elektrische Fahrzeugsysteme (1 Arbeitswoche)
- K3/15 - Diagnosetechnik 3 – Fahrwerk/Bremse (1 Arbeitswoche)
- K4/15 - Diagnosetechnik 4 - Hochvolttechnik (1 Arbeitswoche)
3. Lehrjahr
- K2/15 Diagnosetechnik 2 – Motormanagement (1 Arbeitswoche)
- K5/15 - Diagnosetechnik 5 – Kfz- Datenübertragung (1 Arbeitswoche)
- K6/15 - Diagnosetechnik 6 - Verknüpfte Fahrzeugsysteme (1 Arbeitswoche)
Lehrgänge nur für die Fachrichtung Karosserietechnik (dafür entfällt K2, K5 und K6)
- K7/15 Karosserietechnik 1 –Verbindungstechniken (1 Arbeitswoche)
- K8/15 Karosserietechnik 2 – Teilersatz (1 Arbeitswoche)
- K9/15 Karosserietechnik 3 – Oberflächentechnik (1 Arbeitswoche)
Sollten Sie betriebsbedingt oder durch Krankheit nicht am Lehrgang teilnehmen können, benötigen wir eine Entschuldigung, z. B. ein ärztliches Attest. Diese Entschuldigung muss frühestmöglich, aber spätestens zum Lehrgangsbeginn der Fachschule für Kfz-Technik in Kopie, per Fax oder per E-Mail vorliegen.
Eine Rechnungsstellung wird somit vermieden.
Entschuldigungen, die nach Lehrgangsende bzw. -abschluss in der Fachschule für Kfz-Technik eingereicht werden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Generell bitten wir Sie jedoch um Verständnis, dass Terminverschiebungen nur in wichtigen Fällen vorgenommen werden. Sollte eine Absage erfolgen, benachrichtigen Sie uns bitte schnellstmöglich telefonisch oder per E-Mail, damit wir den Lehrgang ggf. noch mit einem anderen Teilnehmer besetzen können. Der Lehrgang wird dann storniert und Sie können mit einer kurzfristigen Nachladung rechnen.
Hinweise zur Führung der Berichtshefte der Auszubildenden
Gebührenverordnung

