Basiszinssatz ab 01.01.2021 - 
Auswirkungen auf den Verzugszinssatz

Sehr geehrte Damen und Herren,  

der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches ist zum 01.01.2021 unverändert geblieben und beträgt somit weiterhin -0,88 %. Der Zinssatz wird in der Regel halbjährlich, jeweils zum 01.01. und 01.07. parallel an die Veränderungen des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoption der Europäischen Zentralbank angepasst. Die aktuellen Zinssätze seit dem 01.01.2021 lauten demnach unverändert wie folgt:  

  • Basiszinssatz: -0,88 %  
  • Allgemeine Verzugszinssatz, insbesondere, wenn ein Verbraucher Schuldner ist (§ 288 Abs. 1 BGB): 4,12 %  
  • Verzugszinssatz, insbesondere unter Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB): 8,12 %

Mit freundlichen Grüßen

Viviane v. Aretin

Geschäftsführerin
Landesverband des Kraftfahrzeuggewerbes Berlin-Brandenburg e. V.