Der Landesverband informiert

Sehr geehrte Damen und Herren,

1. Eichung

Sollte bei einem Betrieb der bereits auf AÜK-Plus umgestellt hat noch nicht die fällige Eichung am AU Tester durchgeführt worden sein, dann gilt folgendes:

Das AU-Messgerät kann ab dem 01.01.2021 nur noch dann weiterverwendet werden, wenn Sie eine Eichung rechtzeitig - mindestens zehn Wochen vor Jahresfrist - schriftlich bei der zuständigen Eichbehörde - beantragt haben. Erfolgte eine Beantragung zu einem späteren Zeitpunkt und ist der Eichbehörde eine Eichung vor Ablauf der regulären Eichfrist nicht möglich, so kann sie das weitere Verwenden des Abgasmessgeräts bis zum Zeitpunkt der behördlichen Überprüfung der AU-Werkstatt gestatten (Verspätete Eichungen; § 38 MessEG). Sofern die Eichbehörde die weitere Verwendung des Abgasmessgerätes nicht gestattet, ist eine Verwendung nach dem 31. Dezember unzulässig.

Die Beantragung der Eichung müssen Sie auch in AÜK Plus eintragen.

Wählen Sie dazu in der Maske 'Prüfmittel' den Tester aus und klicken Sie in der oberen Menüleiste die Schaltfläche 'Bearbeiten'.

Danach drücken Sie unter 'Überprüfungen' die Schaltfläche 'Neu' bei der Eichung.

Wählen Sie hier unter 'Status' über die Auswahlbox 'ist beauftragt' und geben Sie das Datum der Beantragung (z. B. der 01.10.2020) ein. Bestätigen Sie die den Hinweis, dass das Datum in der Vergangenheit liegt, mit 'Ja'.

Schließen Sie den Dialog mit 'Übernehmen' und klicken Sie auf 'Speichern'.

2. Wiederholungsschulung

Konnten Sie Corona-bedingt nicht an einer notwendigen Schulung teilnehmen gilt Folgendes:

Aufgrund der aktuellen Situation mit dem Coronavirus kann die planmäßige Durchführung der Schulungen für den gesamten Bereich der technischen Fahrzeugüberwachung (AU, AUK, SP, GAP) von den anerkannten Kfz-Werkstätten nicht immer gewährleistet werden. Die fristgerechte Teilnahme an den betreffenden Präsenzschulungen ist nicht immer möglich.

Läuft die Schulung von ihren Fachkräften oder verantwortlichen Personen im Jahr 2020 aus und konnte Corona-bedingt keine Wiederholungsschulung besucht werden, so würde ohne einen Zusatzeintrag in AÜK Plus diese Person bei der Eingabe der Abgasuntersuchungen nicht mehr auswählbar sein.

Wählen Sie in einem solchen Fall bitte den betreffenden Mitarbeiter in der Maske 'Personen' aus, drücken Sie die Schaltfläche 'Bearbeiten' und dann 'Neu' bei den Schulungen. Wählen Sie hier 'Durchgeführt' und den Typ der Schulung wie Sie eigentlich geplant war.

Geben Sie als Durchführungsdatum den Folgetag nach dem Ablauf der vorhandenen Schulung ein und setzen Sie das 'Gültig bis' auf ein Jahr später (Achtung, die Vorauswahl steht auf drei Jahre). Schließen Sie den Dialog mit 'Übernehmen' und klicken Sie auf 'Speichern'.

Mit freundlichen Grüßen

Viviane v. Aretin
Geschäftsführerin