2. Dezember 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 24.11.2021 hat das Bundeskabinett die „Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung – KugverlV; Anlage)“ beschlossen.
Mit der Verordnung sollen die folgenden Verlängerungen bzw. Änderungen beschlossen werden:
Die Verlängerung der Regelungen zum KUG ist richtig. Angesichts der sich verschärfenden Pandemielage wäre sogar die Wiedereinführung der vollen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wünschenswert. Um aber der künftigen Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge entgegenzuwirken, sollten sowohl die beschlossenen Verlängerungen beim Kurzarbeitergeld als auch der Ausgleich des Defizites der Arbeitslosenversicherung durch Bundesmittel finanziert werden. Das Gesetz soll am 01.01.2022 in Kraft treten.
Mit freundlichen Grüßen
Viviane v. Aretin
Geschäftsführerin