Corona-Krise: KUG - Bundeskabinett beschließt die "Kurzarbeitergeld­verlängerungs­­verordnung"

Der Landesverband informiert

Sehr geehrte Damen und Herren,  

1. Verlängerung der Erleichterungen beim KUG  

am 24.11.2021 hat das Bundeskabinett die „Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der  Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung – KugverlV; Anlage)“ beschlossen.  

Mit der Verordnung sollen die folgenden Verlängerungen bzw. Änderungen beschlossen werden:  

  • Die verlängerte Bezugsdauer von 24 Monaten, das Mindesterfordernis von 10 % und der Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden zum Erhalt von Kurzarbeitergeld werden bis zum 31.03.2022 verlängert.  
  • Darüber hinaus wird auch für Zeitarbeiter der Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert. Außerdem soll eine harte Abbruchkante bei der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch eine pauschale Erstattung in Höhe von 50 % verhindert werden. Beide Regelungen sollen ebenfalls bis 31.03.2022 gelten.
  • Die Verlängerung der hälftigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge beinhaltet gleichzeitig auch die Verlängerung der durch die 3. KugÄV eingeführten Regelung zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Insolvenzfällen. Auch an dieser Rechtslage ändert sich nichts.  

Die Verlängerung der Regelungen zum KUG ist richtig. Angesichts der sich verschärfenden Pandemielage wäre sogar die Wiedereinführung der vollen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wünschenswert. Um aber der künftigen Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge entgegenzuwirken, sollten sowohl die beschlossenen Verlängerungen beim Kurzarbeitergeld als auch der Ausgleich des Defizites der Arbeitslosenversicherung durch Bundesmittel finanziert werden. Das Gesetz soll am 01.01.2022 in Kraft treten.  

Mit freundlichen Grüßen  

Viviane v. Aretin
Geschäftsführerin