Der Landesverband informiert

Sehr geehrte Damen und Herren,  

nach Zustimmung durch den Bundesrat am 25.06.2021 wird die Steuererklärungsfrist für das Kalenderjahr 2020 erfreulicherweise um drei Monate verlängert. Damit haben alle Steuerpflichtigen (insbesondere die ohne Steuerberater) mindestens bis Ende Oktober 2021 Zeit ihre Steuererklärungen abzugeben.  

Darüber hinaus endet bei steuerlich beratenen Steuerpflichtigen die Abgabefrist sogar erst am 31.05.2022. Ergänzend wird die Karenzzeit für Verzugszinsen auf Steuerschulden ebenfalls um drei Monate ausgedehnt. Hierdurch wurde eine wichtige Entlastung für die Steuerpflichtigen und die Angehörigen der steuerberatenden Berufe geschaffen. Eine Verlängerung der Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse 2020 ist jedoch auch weiterhin nicht vorgesehen.  

Im Gegensatz dazu werden aber die Regelungen zu den vereinfachten Verfahren im Bereich von Stundungen und Vollstreckungen nicht verlängert und gelten deshalb nur noch für bis zum 30.06.2021 fällig werdende Steuern (vgl. BMF FAQ-Katalog Ziffer II Nr. 1). Damit werden die pandemiebedingt gewährten steuerlichen Erleichterungen zukünftig eingeschränkt.  

Mit freundlichen Grüßen

Viviane v. Aretin
Geschäftsführerin