Öffnung des Automobilhandels – Landesverband des Kfz-Gewerbes Berlin-Brandenburg e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage finden Sie eine Aufstellung der Regelungen der einzelnen Bundesländer aufgrund des Bund-Länder-Beschlusses vom 3. März 2021 bezüglich der Öffnung des Automobilhandels. Die dargestellten Regelungen sind die auf den Internetseiten der Bundesländer zusammengefassten Aussagen.  Um den genauen Wortlaut der Vorschriften nachlesen zu können, sind zudem die Internetseiten zu den Corona-Schutzverordnungen angegeben. Danach dürfen

  • in Berlin Verkaufsstellen im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes nur für Kundinnen und Kunden für im Vorfeld gebuchte Termine für einen fest begrenzten Zeitraum geöffnet werden. Für die Öffnung gilt ein Richtwert von insgesamt höchstens einer Kundin oder einem Kunden pro 40 Quadratmetern Verkaufsfläche.
  • Das gilt auch für Brandenburg. Der bisher von der Schließungsanordnung betroffene Einzelhandel kann für Termin-Shopping-Angebote („Click & Meet") öffnen. Dies wird jedoch auf eine Kundin / einen Kunden bzw. einen Hausstand pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Notwendig: Vorherige Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung.

Mit freundlichen Grüßen

Viviane v. Aretin
Geschäftsführerin