Der Landesverband informiert

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit E-Mail vom 21.06.2021 hatten wir über die Verlängerung der Umsetzungsfrist zur Einführung der Versicherungssteuer für Garantiezusagen bis zum 31.12.2021 berichtet.  

Die zwischenzeitlichen Aktivitäten sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene waren erfolgreich.

Heute erhielten wir vom ZDK eine Information mit der E-Mail des BMF an die Obersten Finanzbehörden der Länder und das Bundeszentralamt für Steuern vom 18.10.2021, aus der sich ergibt, dass die Umsetzungsfrist bis zum 31.12.2022 verlängert wurde. Es bleib zunächst dabei, das Garantiezusagen nicht mit Versicherungssteuer belegt werden müssen. Das BFM-Schreiben ist als Anlage angefügt. Nun bleibt mehr als ein Jahr Zeit, um die inhaltliche Debatte (vielleicht unter neuen Vorzeichen) weiterzuführen oder sich auf die neue Situation einzustellen.