Der Landesverband informiert

Sehr geehrte Damen und  Herren,

aus einzelnen Innungen sind wir darauf hingewiesen worden, dass Prüfingenieure geäußert haben nur Prüfbescheinigungen zu akzeptieren, die mit einem AU-Siegel mit DAkks-Logo versehen sind. Diese Aussage der Überwachungsorganisationen ist leider falsch und entspricht nicht der derzeitig gültigen AU-Richtlinie vom 06.04.2021 die bindend ist. Dort ist unter Ziffer 5.2 festgehalten, dass ein Nachweis über die Durchführung der AU mit einem fälschungserschwerenden Merkmal auszustellen ist. Wie dieses fälschungserschwerende Merkmal (Siegel) auszusehen hat wird aus dem unter Ziffer 2 Muster eines Nachweise deutlich. Dort ist kein Dakkslogo vorgesehen.  

Soweit der Betrieb alle Anforderungen an das QM System erfüllt, muss der Prüfingenieur die Prüfbescheinigung mit dem derzeitigen AU Siegel akzeptieren.  

Bei Rückfragen können Sie gerne anrufen.

Mit freundlichen Grüßen

Viviane v. Aretin
Geschäftsführerin