Aufgepasst: Künftige Regelung bei der Verwendung von Diisocyanaten

In vielen Betrieben werden Produkte mir Diisocyanaten verwendet. Diisocyanaten sind dafür bekannt, dass sie chronische Atemwegserkrankungen auslösen und wurden darüber hinaus auch als krebsverdächtig eingestuft. Allein von den chronischen Atemwegserkrankungen (COPD - chronic obstructive pulmonary disease) sind in der EU jährlich bis zu 5000 Anwender neu betroffen.

Was sind Produkte mit Diisocyanate?

Darunter versteht man, unter anderem, verschiedene Lacke aber auch Klebstoffe und Karosserieschäume, die für die Härtungsreaktion Diisocyanate benötigen.

Zurzeit gibt es leider keine Alternativen zu Diisocyanaten. Daher zieht die EU ein Stoffverbotsverfahren nicht in Erwägung. Im Rahmen einer Beschränkungsregelung für dessen gewerbliche Verwendung wurden Maßnahmen vorgeschrieben, unter denen Diisocyanate weiterhin sicher verwendet werden können. Diese Maßnahmen bestehen aus auf den jeweiligen Einsatz der Diisocyanate angepassten Schulungen, die spätestens ab August 2023 von den Anwendern nachgewiesen werden müssen.

Umsetzung

Konkret heißt das, dass ab 24. August 2023 Produkte, die Diisocyanate über 0,1 Gewichtsprozent enthalten, nur noch hergestellt, vertrieben und verwendet werden dürfen, wenn das betroffene Personal die erforderlichen Schulungen absolviert hat und die Nachweise der Schulungen dokumentiert sind.  

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Aufzeichnungen über die Schulung ihrer Mitarbeiter zu führen. Alle fünf Jahre ist eine Auffrischung der Schulung erforderlich. Bereits seit 24. Februar 2022 muss der Hinweis „Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen“ auf allen betroffenen Produkten angebracht und die Arbeitnehmer über die bevorstehenden Schulungsmaßnahmen informiert werden.

Wie kommen die Betriebe an entsprechende Schulungen?

Die Beschränkung sieht vor, dass die Rohstoffhersteller geeignete Schulungsmaterialien bereitstellen müssen. Die Herstellervereinigung ISOPA/ALIPA hat daher mit allen beteiligten Industriezweigen zusammen eine Internetplattform als Basis für die Schulungsmaßnahmen erarbeitet. Diese ist unter anderem in deutscher Sprache über safeusediisocyanates.eu bzw. safeusediisocyanates.eu/de/ erreichbar.

Nach erfolgter Registrierung können hier die Anwender gegen einen kleinen Unkostenbeitrag die geforderten Schulungsmaßnahmen online durchführen. Über eine erfolgreich abgeschlossene Schulung wird dem Teilnehmer im Anschluss ein Zertifikat ausgestellt. Auf der Onlineplattform sind für alle Anwendungszwecke entsprechende Onlinetrainings abrufbar. Folgende Schulungen sind im Bereich des Karosserie- und Fahrzeugbaues notwendig, um die geforderten Vorgaben zu erfüllen:

  • Grundschulung, für alle Mitarbeiter, die in Kontakt mit Diisocyanaten kommen können:
    Titel: 04 Risiken bei der Handhabung von offenen Mixturen bei Umgebungstemperatur
  • Zusätzliche Schulung für Mitarbeiter in der Lackierkabine:
    Titel: 018 Sprühen in einer belüfteten Kabine, Reinigung und Abfall
  • Zusätzliche Schulung für Mitarbeiter im Bereich Spotrepair:
    Titel: 022 Beschichtungen durch Pinsel oder Rolle, Reinigung und Abfall
    Titel: 020 Beschichtungen durch Pinsel oder Rolle, Handhabung offener Gemische, Reinigung und Abfall
  • Zusätzliche Schulung für Mitarbeiter der Lackierabteilung für Arbeiten außerhalb der Lackierkabine (Lackmischraum, Pistolenreinigung, Entsorgung Lackreste, etc…):
    Titel: 011 Sprühen außerhalb einer belüfteten Kabine, Handhabung offener Gemische, Reinigung und Abfall
    Titel: 035 Sprühen außerhalb einer belüfteten Kabine, Reinigung und Abfall
  • Zusätzliche Schulung für Mitarbeiter die 2K-Klebstoffe verarbeiten (Scheibenkleber / Karosseriekleber):
    Titel: 048 Klebstoffe, Dichtstoffe und Schaumstoffe, die direkt aus kleinen Verpackungen bei Umgebungstemperatur aufgetragen werden  

Die Schulungen müssen nicht verpflichtend über diese Online-Plattform erfolgen, wenn andere Schulungssysteme in den Firmen etabliert sind, die alle in der Beschränkung genannten Schulungsinhalte liefern. Gleichwohl finden alle Betroffenen hier eine anerkannte Möglichkeit, den geforderten Vorgaben auf einfache Weise Genüge zu tun.

Was ist noch zu beachten?

Die Schulung entbindet nicht von den rechtlichen Vorgaben der Unterweisung nach § 14 GefStoffV. Der Ausschuss für Gefahrstoffe wird die TRGS 430 "Isocyanate - Gefährdungs-beurteilung und Schutzmaßnahmen" dahingehend aktualisieren.

Wo erhalten die Fachbetriebe weitere Informationen?

Weitere Erklärungen zur Schulungsplattform der Rohstoffhersteller und deren Funktionen stehen im Help-Center online unter zur Verfügung.