31. März 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Koalitionsausschuss hat am 23.03.2022 zur Eindämmung der wirtschaftlichen Auswirkungen der durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine stark gestiegenen Energiekosten ein Maßnahmenpaket beschlossen. Unter anderem sieht der Koalitionsbeschluss vor, eine Energiepreispauschale einzuführen. Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen
(Steuerklassen 1-5) soll einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 € als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden. Die Auszahlung soll über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers erfolgen. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
Diese Ankündigung hat eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen. So ist insbesondere unklar:
Unser Dachverband, der ZDH hat unmittelbar nach Veröffentlichung des Beschlusses u.a. diese Fragen an die Entscheidungsträger in Verwaltung und Politik adressiert und dabei klargestellt, dass bereits eine Auszahlung durch den Arbeitgeber eine erhebliche bürokratische Belastung darstellt und es keinesfalls zu weiteren Belastungen für die Arbeitgeber kommen darf. Darüber hinaus wurde vom ZDH eine schnelle Klärung der Fragen angemahnt und dabei folgende Punkte deutlich gemacht:
Diese Fragen werden derzeit intensiv mit den zuständigen Ministerien diskutiert. Der ZDH geht davon aus, dass kurzfristig weitere Informationen vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Viviane v. Aretin
Geschäftsführerin