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Ungeklärte Fragen im Zusammenhang mit dem Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten – Beschluss des Koalitionsausschusses vom 23.03.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Koalitionsausschuss hat am 23.03.2022 zur Eindämmung der wirtschaftlichen Auswirkungen der durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine stark gestiegenen Energiekosten ein Maßnahmenpaket beschlossen. Unter anderem sieht der Koalitionsbeschluss vor, eine Energiepreispauschale einzuführen. Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen  

(Steuerklassen 1-5) soll einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 € als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden. Die Auszahlung soll über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers erfolgen. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.

Diese Ankündigung hat eine Vielzahl von Fragen aufgeworfen. So ist insbesondere unklar:

  • wie die technische Abwicklung der Erstattung des Auszahlbetrages durch den Bund an die Arbeitgeber erfolgen soll,
  • ob auch Beschäftigte im Rahmen des sog. Minijob-Modells begünstigt werden,
  • ob eine Besteuerung durch den Arbeitgeber im Rahmen der Lohnsteuer erfolgen soll oder ob die Versteuerung der Pauschale im Rahmen der jeweiligen Einkommensteuererklärung der begünstigten Arbeitnehmer erfolgen wird,
  • ob der Betrag auch der Sozialversicherungspflicht unterfällt,
  • wann die Energiepreispauschale gezahlt wird,
  • wie die Berücksichtigung der Pauschale bei Selbständigen im Rahmen der Einkommensteuervorauszahlungen erfolgen wird.

Unser Dachverband, der ZDH hat unmittelbar nach Veröffentlichung des Beschlusses u.a. diese Fragen an die Entscheidungsträger in Verwaltung und Politik adressiert und dabei klargestellt, dass bereits eine Auszahlung durch den Arbeitgeber eine erhebliche bürokratische Belastung darstellt und es keinesfalls zu weiteren Belastungen für die Arbeitgeber kommen darf. Darüber hinaus wurde vom ZDH eine schnelle Klärung der Fragen angemahnt und dabei folgende Punkte deutlich gemacht:

  • keine Vorfinanzierung der Pauschale durch die Arbeitgeber,
  •  unbürokratische Erstattungen der Pauschalen durch den Bund an die Arbeitgeber,
  • keine Sozialversicherungsplicht der Pauschale – anderenfalls käme es durch den Arbeitgeberbeitrag zu einer Zusatzbelastung der Betriebe,
  • Abstimmung des Auszahlungszeitpunktes mit den Update-Möglichkeiten der EDV-Lohnprogramme.

Diese Fragen werden derzeit intensiv mit den zuständigen Ministerien diskutiert. Der ZDH geht davon aus, dass kurzfristig weitere Informationen vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Viviane v. Aretin
Geschäftsführerin