Kein Licht aus für Leuchtwerbung

Das Lichtwerbe-Verbot bis 16 Uhr ist wieder gekippt. Damit reagiert das Kabinett auf scharfe Kritik an der Regelung.

Um den wachsenden Energiepreisen entgegen zu wirken hatte die Bundesregierung Anfang September Energiespar-Verordnung erlassen. Demnach sollte Leuchtwerbung in der Zeit von 22.00 Uhr bis 16.00 Uhr ausgeschaltet bleiben und nur in Ausnahmefälle länger erlaubt sein: 

Zum Beispiel für die Abwehr von Gefahren oder die Verkehrssicherheit an Bahnunterführungen.

Allerdings musste das Kabinett schnell harsche Kritik für die neue Verordnung einstecken und so wurde nun Ende September eine Änderung der Energieeinsparverordnung beschlossen.

Was gilt jetzt?

Demnach gilt das Verbot des Betriebs von lichtemittierenden oder beleuchteten Werbeanlagen inklusive DooH- und Digital Signage Screens ab sofort nur noch von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages (und nicht mehr wie bisher bis 16:00 Uhr des Folgetages).

Zudem hat das BMWK noch eine weitere Klarstellung in der Verordnung aufgenommen. Nach § 11 Satz 2 EnSikuMaV gilt jetzt: „Ausgenommen sind der Betrieb von Werbeanlagen während der Öffnungszeiten, die als Hinweise auf Gewerbe oder Beruf am selben Ort dienen, …“.

Außerdem dürfen Werbeanlagen für ein Gewerbe am selben Ort, weiter leuchten, wenn dieses nach 22 Uhr geöffnet hat. Werbeanlagen während Sport- und Kulturveranstaltungen sind nun explizit ebenfalls vom Verbot ausgenommen.

Neufassung der Ensikumav 2022

Die Neufassung der Ensikumav findet sich als PDF auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums.