Hiermit werden alle in den der Innung angeschlossenen Betrieben beschäftigten Gesellen zur Abgabe von schriftlichen Wahlvorschlägen aufgerufen!

Wahlberechtigung

Nach der Innungssatzung (§§ 55/56) sind die bei den Innungsmitgliedern beschäftigten Gesellen wahlberechtigt.  

Wählbar ist jeder wahlberechtigte Geselle, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat, eine Gesellenprüfung abgelegt hat und seit mindestens drei Monaten im Betrieb eines Innungsmitgliedes beschäftigt ist.  

Wahlvorschläge

Schriftliche Wahlvorschläge sind bitte bis zum 21. Februar 2023 in der Innungsgeschäftsstelle (Innung des Kfz-Gewerbes Berlin, Obentrautstr. 16 – 18, 10963 Berlin) z. Hd. der Wahlleiterin einzureichen.  

Bescheinigung Download

Die Bescheinigung zum Nachweis der Wählbarkeitsvoraussetzungen gem. §§ 55/56 der Innungssatzung steht Ihnen per Download bereit.  

Wahltermin

28.02.2023 in der Kfz-Innung Berlin, Obentrautstr. 16-18, 10963 Berlin, 4. Etage, Raum 415 um 17:00 Uhr ( Einlass 16:30 Uhr)

Noch Fragen?

Sollten noch Fragen zum Prozedere bestehen, so bitten wir Sie, sich mit Frau Skrzeba telefonisch: 030 25905132 oder per E-Mail: g.skrzeba@kfz-innung-berlin.de  

in Verbindung zu setzen.  

gez.: Holm Morgenthal, Vorsitzender des Gesellenausschusses, Dieter Rau, Geschäftsführer der Innung des Kfz-Gewerbes Berlin, Gabriele Skrzeba, Wahlleiterin