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Wir freuen uns, Sie zum nächsten Seminar mit Rechtsanwalt Joachim Otting einzuladen. Bereits seit über drei Jahren haben wir das „neue Kaufrecht“ und inzwischen gibt es erste Urteile zu den neuen Regelungen.
Herr Otting wird Ihnen zeigen, was in der täglichen Praxis, insbesondere beim Verkauf an den Verbraucher, den sogenannten Verbrauchsgüterkauf, zu beachten ist.
Darüber hinaus wird er auch auf die aktuelle Rechtslage und die Rechtsprechung zu widerruflichen Kaufverträgen mit Verbrauchern eingehen. So wird er beispielsweise Näheres zum Fernabsatz und zu außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen erläutern.
Selbstverständlich wird er auch aufzeigen, wie Sie juristische Fallen vermeiden können.
Die Einladung mit dem QR-Code für die Anmeldung wird Ihnen rechtzeitig per E-Mail zugehen. Den 27. Januar können Sie sich aber bereits jetzt rot im Kalender markieren.
Wir freuen uns sehr, wenn wir Sie auch in diesem Jahr zu der Schulung Kaufvertragsrecht in der Innung begrüßen dürfen!