- HV-Fachkundiger nach DGUV Information 209-093 (bisher DGUV 200-005 oder BGI/GUV-I 8686) entspricht dem HV-Grundlagenseminar Stufe 2S bzw. dem HV-Techniker der Fahrzeughersteller (Schulungsumfang min. 16 UE)*
- Abgeschlossene Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker mit Ausbildungsbeginn nach August 2013**
- Abgeschlossene Ausbildung
- Karosserieinstandhaltungstechnik oder
- Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
nach Ausbildungsverordnung – FzMechAusbV) vom 10. Juni 2014 sowie eine einwöchige überbetriebliche Ausbildung mit anschließend bestandener Sachkundeprüfung im Bereich „Hochvolttechnik“.**
Personen mit anderen technischen Berufen sowie Abschlüssen melden sich gesondert bitte per Mail an: hv@kfz-innung-berlin.de . Es wird dann eine individuelle Einzelfallentscheidung getroffen.
* Die Vorbildung zu a) ist mit einem Zertifikat nachzuweisen.
** Die Vorbildungen zu b) und c) sind durch Unternehmerschreiben zu verifizieren (Vordrucke auf Anfrage).