7. Januar 2021
Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung – Empfehlung des BMWI für die zusätzliche Angabe von Verbrauchs- und Emissionswerten nach dem WLTP-Zyklus bis zum Inkrafttreten einer neuen Pkw-EnVKV ab 01.01.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 29.12.2020 hat das Bundeswirtschaftsministerium auf eine Empfehlung aufmerksam gemacht, die ab 01.01.2021 bis zum Inkrafttreten einer neuen Pkw-EnVKV gelten soll, wobei bis heute noch unklar ist, wann diese vorgestellt werden soll. Die Empfehlung ist im Wortlaut als Anlage 1 beigefügt. Hintergrund der Empfehlung ist, dass ab Januar 2021 die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet sind, sicherzustellen, dass die Verbrauchs- und Emissionskennzeichnung mit den Werten des WLTP-Prüfzyklusses vorgenommen wird.
Es gilt danach Folgendes:
1. Bis auf weiteres sind – wie gewohnt - nach wie vor die NEFZ-Werte zu verwenden und zwar auf dem Label am Fahrzeug, auf dem Aushang im Autohaus und in der Werbung.
2. Ab Januar 2021 empfiehlt das BMWi, zusätzlich WLTP-Werte anzugeben und zwar neben dem unter Ziffer 1 genannten Label am Fahrzeug (aber so, dass es nicht verwirrend ist). Hierzu hat das BMWi 5 Muster erarbeitet, die für die Fahrzeuge mit unterschiedlichen Antriebskonzepten zu verwenden sind. Diese sind als Anlage 2 beigefügt. Es gibt Muster für
3. Auf den unterschiedlichen zusätzlichen neuen Formblättern sind – je nach Kraftstoff oder Antriebskonzept – unterschiedliche Arten von Verbrauchs- und Emissionswerten anzugeben.
4. Auf dem Aushang im Autohaus sollten die gewichteten Verbrauchs- und Co2-Emissionswerte (Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge: kombiniert gewichtete Werte) angegeben werden.
5. Bei der Werbung (Printwerbung, elektronisch verbreitetes Werbematerial, Werbung durch elektronische, magnetische oder optische Speichermedien, Werbung im Internet einschl. Werbung in sozialen Medien und Online-Videoportalen) sind zusätzlich zu den in Ziffer 1 darzustellenden Werten folgende Werte mitzuteilen:
Es wird dringend empfohlen, die Empfehlung des BMWI (schnellstmöglich) im Betrieb und in der Werbung umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Viviane v. Aretin
Geschäftsführerin